Die Europäische Union verbietet Tierversuche mit Waschmitteln: Wir informieren Sie über alle Einzelheiten
Im Januar 2026 verabschiedete das Europäische Parlament den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien und Tenside, mit der die Rechtsvorschriften aktualisiert und Sicherheitsversuche an Tieren für diese Produkte verboten werden.
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Gründe für die Änderung
Die von der Europäischen Kommission durchgeführte Bewertung der Verordnung über Detergenzien und Tenside ergab, dass dieser Rechtsrahmen verbessert werden muss, da auf dem Markt neue Produkte und Formate entstanden sind und zudem eine Vereinfachung und Digitalisierung der Regulierungsprozesse erforderlich ist.
Tenside
Zunächst einmal gibt es Bedenken hinsichtlich Tensiden, also Substanzen, die dazu beitragen, die Grenzfläche zwischen Wasser und Ölen oder Schmutz aufzulösen. Da sie zu den Hauptbestandteilen von Waschmitteln gehören, können sie ein Risiko für die Umwelt darstellen, wenn sie in die Kanalisation oder direkt in Oberflächengewässer gelangen. Daher ist es vorrangig, Anforderungen festzulegen, die ihre vollständige biologische Abbaubarkeit gewährleisten, damit sie in Waschmitteln verwendet werden dürfen.
Verwendung lebender Mikroorganismen
Zweitens sind im Zuge der Innovation neue Reinigungsprodukte entstanden, die lebende Mikroorganismen als Wirkstoffe enthalten. Diese folgen aufgrund ihrer eigenen Biologie einer anderen Logik, was in den bisherigen Vorschriften zu diesem Thema nicht berücksichtigt wurde.
Abschaffung von Tierversuchen
Drittens wurde auf Antrag des Parlaments ein neuer Artikel aufgenommen, der ein Verbot von Sicherheitsversuchen an Tieren vorsieht – dank der Petition mit dem Titel „Save Cruelty Free Cosmetics – Commit to a Europe Without Animal Testing“, für die fast 1,5 Millionen Unterschriften von europäischen Bürgern gesammelt wurden.
Dieser Vorschlag steht im Einklang mit der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und trägt der dringenden Notwendigkeit Rechnung, Tierversuche zu ersetzen, zu reduzieren oder zu verfeinern, um deren Einsatz in Versuchen so schnell wie möglich einzustellen.
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Verbot von Tierversuchen
Die neue Verordnung sieht vor, dass die Sicherheit von Waschmitteln und Tensiden anhand validierter, tierversuchsfreier Methoden des „New Approach“ nachgewiesen werden muss, die auf EU-Ebene anerkannt sind, und verbietet:
Die Durchführung von Tierversuchen mit fertigen Waschmitteln und Tensiden oder mit Inhaltsstoffen bzw. Kombinationen von Inhaltsstoffen innerhalb der Europäischen Union zur Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung.
Das Inverkehrbringen von Waschmitteln und Tensiden, deren endgültige Zusammensetzung, Inhaltsstoffe oder Kombinationen von Inhaltsstoffen im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung Tierversuchen unterzogen wurden.
Ausnahmen vom Verbot
Die Bestimmung sieht vor, dass die Kommission unter außergewöhnlichen Umständen, wenn Zweifel an der Sicherheit eines Inhaltsstoffs eines Waschmittels bestehen, einen Beschluss fassen kann, mit dem eine Ausnahme vom Verbot von Tierversuchen oder vom Inverkehrbringen dieser Produkte gewährt wird.
Fälle, in denen die Anwendung der Ausnahmen beantragt werden kann
Eine Ausnahme wird gewährt, sofern:
Der Inhaltsstoff wird in großem Umfang verwendet und kann nicht durch einen anderen Inhaltsstoff ersetzt werden, der eine ähnliche Funktion erfüllt,
Das Problem für die menschliche Gesundheit ist fundiert, und die Notwendigkeit von Tierversuchen ist gerechtfertigt und wird durch ein detailliertes Forschungsprotokoll untermauert, das als Grundlage für die Bewertung vorgeschlagen wurde.
Antrag
Die Kommission kann die Ausnahmeregelung auf begründeten Antrag eines Wirtschaftsteilnehmers oder eines Mitgliedstaats oder von sich aus anwenden. Im ersten Fall muss der Antrag eine Bewertung der Lage enthalten und die erforderlichen Maßnahmen darlegen. Auf dieser Grundlage kann die Kommission nach Anhörung des wissenschaftlichen Ausschusses, der Agentur oder der zuständigen Stelle einen Beschluss zur Genehmigung der Ausnahmeregelung fassen.
Entscheidung
In der Entscheidung sind die Bedingungen für die Ausnahme festzulegen, wobei die spezifischen Ziele, die Dauer und Angaben zu den Ergebnissen zu berücksichtigen sind.
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Vorschriften für Steuererklärungen
Erklärung zur Tierversuchsfreiheit des Produkts
Die Verwendung der Angabe „tierversuchsfrei“ oder ähnlicher Formulierungen ist nur zulässig, wenn gewährleistet ist, dass während der Herstellung und der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen keine Tierversuche durchgeführt wurden. Zu diesem Zweck müssen der Hersteller und seine Lieferanten alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass weder mit dem fertigen Waschmittel oder Tensid, noch mit dessen Prototyp oder einem seiner Inhaltsstoffe Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gegeben wurden und dass zur Entwicklung neuer Waschmittel oder Tenside auch keine Inhaltsstoffe verwendet wurden, die von Dritten an Tieren getestet wurden.
Erklärung zur veganen Produktzusammensetzung
Diese Verordnung enthält eine Neuerung hinsichtlich der Kennzeichnung von Produkten als „vegan“ und legt fest, dass ein Produkt mit diesem oder einem ähnlichen Attribut gekennzeichnet werden darf, wenn bei der Herstellung oder Entwicklung des Produkts weder Zutaten tierischen Ursprungs noch tierische Nebenprodukte verwendet wurden.
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Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt 30 Monate nach ihrem Inkrafttreten, also ab Mitte 2029.
Quelle: C/2025/1354 – Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Februar 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien und Tenside, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (COM(2023)0217 – C9-0154/2023 – 2023/0124(COD)), abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=OJ:C_202501354

